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   LSG Bayern, 17.10.2006 - L 6 R 125/06   

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https://dejure.org/2006,27095
LSG Bayern, 17.10.2006 - L 6 R 125/06 (https://dejure.org/2006,27095)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.10.2006 - L 6 R 125/06 (https://dejure.org/2006,27095)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - L 6 R 125/06 (https://dejure.org/2006,27095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Versicherungspflicht eines Franchise-Nehmers in der gesetzlichen Rentenversicherung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit; Wesentliche Tätigkeit für nur einen Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Saarland, 01.12.2005 - L 1 RA 11/04

    Sozialversicherungspflicht des HV, ein Auftraggeber, 5/6 Regelung, Einkünfte

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2006 - L 6 R 125/06
    Für diese Bewertung kommen der anteilige Umfang der betreffenden Tätigkeit für den Auftraggeber und der Anteil der von diesen bezogenen Entgelte in Betracht (vgl. Klattenhoff, a.a.O., Rdnr.41a; LSG Saarland, Urteil vom 01.12.2005, Az.: L 1 RA 11/04; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.01.2006 Az.: L 1 RA 105/04; Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger NZA 2000, S.190 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2006 - L 6 R 125/06
    Für diese Bewertung kommen der anteilige Umfang der betreffenden Tätigkeit für den Auftraggeber und der Anteil der von diesen bezogenen Entgelte in Betracht (vgl. Klattenhoff, a.a.O., Rdnr.41a; LSG Saarland, Urteil vom 01.12.2005, Az.: L 1 RA 11/04; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.01.2006 Az.: L 1 RA 105/04; Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger NZA 2000, S.190 ff.).
  • Drs-Bund, 06.11.1997 - BT-Drs 13/8942
    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2006 - L 6 R 125/06
    Danach sollte bei einer Neuregelung des Begriffs der nichtselbständigen Tätigkeit in § 7 SGB IV Auftraggeber jede natürliche oder juristische Person oder Personengesamtheit sein, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BT-Drs. 13/8942 S.4; s. auch Klattenhoff in Hauck-Haines, SGB VI § 2 Rdnr.41i).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Entgegen einer vereinzelt gebliebenen Meinung (vgl etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 17.10.2006, L 6 R 125/06, Umdruck RdNr 22, in juris veröffentlicht; diesem folgend wohl Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung im SGB, Stand März 2009, § 2 Anm 18a) hat der Gesetzgeber an diese ursprüngliche Begriffsdefinition mit dem Korrektur-Gesetz vom 19.12.1998 und den folgenden Änderungsgesetzen nachvollziehbar angeknüpft (so etwa Beckmann/Zwecker, NJW 1999, S 1614; ferner Braun, AuA 1998, S 403, 404; auch Giesler, NZS 1999, S 483).

    Dass sich dessen (weite) Bedeutung im Zusammenhang mit der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV gebildet hat, steht deshalb unter (gesetzes) systematischen Gesichtspunkten nicht entgegen, weil das Gesetz mit den Formulierungen "Auftraggeber" in beiden Vorschriften stets den gleichen Sinngehalt verbunden hat (vgl etwa BT-Drucks 14/1855, S 8: "... Folgeänderung ...") und der Begriff "Auftraggeber" keine spezifisch auf sog Scheinselbstständige bezogene Formulierung darstellt, sondern, was seine Funktion als Abgrenzungsmerkmal betrifft, in der "Schnittmenge" zwischen sog Scheinselbstständigen und "arbeitnehmerähnlichen" Selbstständigen zu verorten ist (so ausdrücklich Boecken in: Ruland/Försterling, GK-SGB VI, Stand Oktober 2007, § 2 RdNr 198; auch Fichte in: Hauck/Noftz, SGB VI, Stand Juli 2009, K § 2 RdNr 87; aA Bayerisches LSG, Urteil vom 17.10.2006, aaO, RdNr 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2008 - L 8 R 585/05

    Rentenversicherung - selbständige Betreiberin eines Backshops -

    Mit diesem formalen Element bleibt unberücksichtigt, welcher Art die selbständige Tätigkeit ist, ob - wie zuvor dargelegt - tatsächlich noch ein eigenständiger unternehmerischer Spielraum verbleibt (z. B. bei der im Vordergrund stehenden Dienstleistung eines Schuhreparatur- und Schlüsseldienstes im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2006 - L 6 R 125/06 -, zitiert nach juris) oder es im wesentlichen nur um die Einkommenserzielung aus zum Verkauf überlassenen Waren in Form der Differenz zwischen Einkaufs- und (beschränkt) variablen Verkaufspreis ergibt (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt das die Versicherungspflicht bejahende Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 31. Januar 2007 - L 2 R 1123/05).
  • SG Detmold, 09.02.2010 - S 20 R 169/08

    Rentenversicherung

    Für diese Bewertung kommt nach Auffassung der Kammer nur der anteilige Umfang der betreffenden Tätigkeit für den Auftraggeber und insbesondere der Anteil der von diesem bezogenen Entgelte in Betracht (Bayrisches LSG, Urteil vom 17.10.2006 - L 6 R 125/06 zum Franchise m. w. Hw.; vgl. auch allg. zur Frage des Auftraggebers LSG für das Land Saarland, Urteil vom 01.12.2005 - L 1 RA 11/04: es kommt auf die erzielten Bruttoeinkünfte an).
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